Rechtsanwalt Martin Schüßler

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Vor jeder Beratung steht die Feststellung des Finanzstatus.

Hierzu zählen:

  • Liste aller Gläubiger / Höhe der Verbindlichkeiten
  • Vermögen
    • Immobilien
    • Lebensversicherungen
    • KfZ
    • Geldbestände
    • offene Forderungen
    • etc.
  • laufendes Einkommen / Auftragslage
  • laufende Verbindlichkeiten
  • Unterhaltspflichten

Erst dabei kann ich feststellen, ob überhaupt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, somit Insolvenzgründe, vorliegen. Danach beginnt die Überlegung, ob bzw. wie außergerichtliche Einigungsversuche mit den Gläubigern möglich sind.

Scheitern die Vergleichsverhandlungen, kann sich ein Insolvenzverfahren anschließen. Eine juristische Person (GmbH / UG / AG) hat hierzu nur eine kurze Frist.

Diese Entscheidung hat immer schwerwiegende Folgen und ist sorgfältig vorzubereiten. Bei natürlichen Personen hat dies regelmäßig das Ziel der Restschuldbefreiung. Die Laufzeit dieses Verfahrens beträgt seit der Reform zum 01. Januar 2021 drei Jahre.

Daneben bestehen die Möglichkeit der Verkürzung des Verfahrens über ein Insolvenzplanverfahren oder aber Vergleiche i.S. von § 300 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. InsO.

Hierzu berate ich Sie.

 

Bezirkliche Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Berlin

In jedem Bezirk finden Sie eine Beratungsstelle, die Sie kostenfrei berät.

Nähere Informationen finden Sie unter: http://www.schuldnerberatung-berlin.de

 


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Fon: +49 30 2433 6995    mail @ schuessler-ra.de