Rechtsanwalt Martin Schüßler

Schweigen ist Beweisführung mit anderen Mitteln.

Auch die Entscheidung, in einem Verfahren zu schweigen, bedarf einer sachkundigen Beratung.

 

Jede Strafverteidigung ist eine Gradwanderung zwischen Freispruch und Verurteilung mit den daraus teilweise folgenden langjährigen Freiheitsstrafen.
   
Der Mandant steht unter enormen Druck steht und findet sich plötzlich in einer für ihn völlig fremden
Welt unvermittelt wieder. Dieser Druck wird teilweise durch eine Untersuchungshaft, die damit verbundene Isolation, private und wirtschaftliche Probleme unerträglich gesteigert. Er muss sich bei der Beurteilung der prozessualen  und tatsächlichen Lage auf seinen Verteidiger verlassen können, der ausschließlich seine Interessen zu vertreten hat. Dessen Aufgabe ist zunächst eine genaue Analyse der Situation und der damit verbundenen Handlungsoptionen.

Jeder Fehler in dieser Phase wird weitreichende Auswirkungen auf den Ablauf des Verfahrens und damit auch auf das Ergebnis haben.

 

Notdienst

Erreichen Sie mich nicht, so haben Sie  jederzeit die Möglichkeit, unter der Notrufnummer der Vereinigung Berliner Strafverteidiger 0172 – 325 55 53 eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu erreichen.
Diese/r wird mich umgehend informieren und Sie kurzfristig unterstützen.

Ich selbst nehme auch an diesem Notdienst teil.

Fon: +49 30 2433 6995    mail @ schuessler-ra.de