Rechtsanwalt Martin Schüßler

 

Hier einige erste Ratschläge:

Festnahme

  1. Lassen Sie sich, soweit vorhanden, den richterlichen Haftbefehl aushändigen.
  2. Äußern Sie sich nicht zu den gegen Sie erhobenen Tatvorwürfen.
  3. Nennen Sie lediglich Ihren Namen und Ihre Anschrift.
  4. Benachrichtigen Sie mich unverzüglich von der Festnahme.

 

Durchsuchung

  1. Benachrichtigen Sie mich sofort und bewahren Sie Ruhe. Vermeiden Sie jede Handlung, die als Widerstand ausgelegt werden könnte. Dies deeskaliert die Situation.
  2. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluß aushändigen / bestehen Sie auf eine Kopie.
  3. Erklären Sie sich nicht mit der Sicherstellung von Gegenständen einverstanden.
  4. Geben Sie keine Erklärung ab.
  5. Äußern Sie sich nicht gegenüber den durchsuchenden Beamten zu den Vorwürfen. Sie haben das Recht zu schweigen!
  6. Achten sie darauf, dass sämtliche sichergestellten Gegenstände auf einem entsprechenden Protokoll (in der Regel “Teil B”) vermerkt werden.
  7. Versuchen Sie, soweit die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen mit Zustimmung der durchsuchenden Beamten Kopien von sichergestellten Unterlagen zu fertigen.
Fon: +49 30 2433 6995    mail @ schuessler-ra.de