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Hier einige erste Ratschläge: Festnahme - Lassen Sie sich, soweit vorhanden, den richterlichen Haftbefehl aushändigen.
- Äußern Sie sich nicht zu den gegen Sie erhobenen Tatvorwürfen.
- Nennen Sie lediglich Ihren Namen und Ihre Anschrift.
- Benachrichtigen Sie mich unverzüglich von der Festnahme.
Durchsuchung - Benachrichtigen Sie mich sofort und bewahren Sie Ruhe. Vermeiden Sie jede Handlung, die als Widerstand ausgelegt werden könnte. Dies deeskaliert die Situation.
- Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluß aushändigen / bestehen Sie auf eine Kopie.
- Erklären Sie sich nicht mit der Sicherstellung von Gegenständen einverstanden.
- Geben Sie keine Erklärung ab.
- Äußern Sie sich nicht gegenüber den durchsuchenden Beamten zu den Vorwürfen. Sie haben das Recht zu schweigen!
- Achten sie darauf, dass sämtliche sichergestellten Gegenstände auf einem entsprechenden Protokoll (in der Regel “Teil B”) vermerkt werden.
- Versuchen Sie, soweit die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen mit Zustimmung der durchsuchenden Beamten Kopien von sichergestellten Unterlagen zu fertigen.
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Fon: +49 30 2433 6995   mail @ schuessler-ra.de | |